Auftragsverarbeitungsvertrag und Anlagen

    Hier finden Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag der HeyVera GmbH mit seinen beiden Anlagen. Änderungen teilen wir Ihnen mindestens 30 Kalendertage vor dem Inkrafttreten per E-Mail an die im Angebot angegebene Mitteilungsadresse mit. Das Verfahren regelt § 18 Abs. 3 AVV.

    AVV

    Auftragsverarbeitungsvertrag

    Aktuelle Fassung · gültig seit 12. Oktober 2026

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    gemäß Art. 28 und 29 DSGVO

    Stand 8. Oktober 2026

    Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ergänzt den Lizenzvertrag für „HeyVera“ (nachfolgend „Hauptvertrag“). Parteien sind der Kunde, der den Hauptvertrag mit der HeyVera GmbH abschließt (nachfolgend „Auftraggeber“), und die HeyVera GmbH, Dresdener Straße 113b, 10179 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg (HRB 39234), vertreten durch die Geschäftsführer Robert Steinmann und Tim Berndt (nachfolgend „Auftragnehmer“).